
Nutzwertgutachten
Die Parifizierung oder das Gründen von Wohnungseigentum nach §6 des WEG.
Ausgehend von der Nutzfläche eines Gebäudes werden in Berücksichtigung der weiteren selbstständigen Räumlichkeiten wie Gärten, Terrassen und Abstellplätze, der Nutzwert ihres Eigentumsobjekts festgelegt.
Als Ziviltechniker überprüfen und bewerten wir Behördenpläne, Bestand, sowie grundbücherliche Lasten und Pflichten und bieten das Nutzwertgutachten als Sachverständigenleistung an.