
Energieberatung und Sanierungskonzept
Die gute Revitalisierung eines Bestandsgebäudes mit energetischer Optimierung wie dem Dämmen der obersten Geschoßdecke oder dem erdberührten Bereich, sowie der sinnvolle Einsatz von hocheffizienten alternative Energiesystemen sparen Ressourcen. Die Wahl des richtigen Heizsystems und die thermische Gebäudeoptimierung wird für Sie mit Berechnungsprogrammen gegenübergestellt und verglichen.
Das Maßnahmenpaket beinhaltet thermisch-energetische Verbesserungen bis hin zur Erfüllung der Anforderungen an die „größere Renovierung“ der aktuellen OIB Richtlinie 6. Wir unterstützen auch beim Einreichen der Sanierungsförderung der NÖ Wohnbauförderung.
Nach dem Bundes-Energieeffizienzgesetz – EEffG § 9.Abs.3 können kleine und mittlere Unternehmen nach Möglichkeit:
-
- eine Energieberatung durchführen und die Durchführung einer Energieberatung in regelmäßigen Abständen, zumindest alle vier Jahre, wiederholen;
- deren Durchführung und Ergebnisse dokumentieren;
- die Durchführung der Energieberatung, deren Inhalte und gewonnenen Erkenntnisse der nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle melden lassen.
Wir bieten Ihnen auch das „Sanierungskonzept“ als erweiterte Energieberatung, das laut Bundes-Energieeffizienzgesetz:
-
- a) von befugten Personen vor Ort durchgeführt wird;
- b) der energetischen Bewertung des Gebäudes dient;
- c) dem Stand der Technik entspricht;
- d) die technisch richtige Reihenfolge zur Umsetzung der Maßnahmen enthält und
- e) eine Abschätzung der Vollkosten und der Fördermöglichkeiten enthält.